Wir bieten Ihnen eine professionelle Softwareberatung und -betreuung für Ihr Unternehmen. Sie können gern mit uns einen Termin bei Ihnen vor Ort vereinbaren.
Wir beraten Sie gerne!
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Firma SoftwareService Sengewald
1. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages sind die von uns als Auftragnehmer zu erbringenden Pflege und Betreuungsleistungen für das im Vertrag mit der angegebenen Lizenznummer bezeichnet Lizenzprogramme des jeweiligen Softwareherstellers.
2. Umfang der Pflege- und Betreuungsleistungen
Wir übernehmen während der Vertragslaufzeit folgende Leistungen:
Pflegeleistungen:
Vornahme notwendiger Anpassungen von Standardsoftware (der seitens des Softwareherstellers bereitgestellten Software) bei Änderungen von einschlägigen Gesetzten und/oder gesetzesgleichen Bestimmungen in Form der Überlassung neuer Änderungszustände, soweit dies im Hinblick auf die Gegebenheit der Hardware möglich ist. Eventuell dadurch erforderlich werdende Hardware-Änderungen, -Erweiterungen und Änderungen an anderen Programmen einschließlich Betriebssysteme sind ebenso wenig Gegenstand dieses Vertrages wie die Übernahme von Daten aus Altsystemen. Beseitigung von in unserem Betrieb reproduzierbaren programmtechnischen Mängeln, soweit diese Mängel im Rahmen programmtechnischen Gegebenheiten mit angemessenem Aufwand behoben werden können. Voraussetzung ist, dass der Auftraggeber uns entsprechende Mängel schriftlich so mitteilt, dass sie auf Grund der Mitteilung nachvollziehbar sind und er uns seine aktuellen Programm- u. Datenbestände überbringt, wenn dies zur Reproduktion des Mangels erforderlich ist.
Betreuungsleistungen:
Fernmündliche Beratung der Verantwortlichen und Bedienungskräfte des Auftraggebers der im Einsatz zu pflegenden Software, sowie in diesbezüglich kritischen Fällen (Stromausfall, Fehlbedienungen, Störungen durch höhere Gewalt) und über die sich ergebenen Wiederanlaufbedingungen. Unser Rückruf ist in dieser Leistung nicht inbegriffen.
3. Schutz und Urheberrechte
Sämtliche urheberrechtliche und gewerbliche Schutzrechte verbleiben bei dem Softwarehersteller.
4. Zusatzleistungen gegen gesondertes Entgelt
Umstellung der Software auf ein anderes Betriebssystem, sofern für diese von seiten des Softwareherstellers eine Version angeboten wird. Umstellung der Software auf ein anderes Hardwaresystem, sofern hierfür von seiten des Softwareherstellers eine Version angeboten wird. Umstellen der Software auf eine andere Programmiersprache, sofern von seiten des Softwareherstellers eine Version angeboten wird. Einarbeitung von Bedienungskräften zu Beginn und während des Vertrages sowie nachträglich erforderliche Schulungen und sonstige Dienstleistungen, die aufgrund von Anwendersoftware, Betriebssystemen und Hardware-Konstellationen eventuell anfallen. Umsetzung bzw. Anpassung von bereits bei dem Auftraggeber vorhandenen Daten an eine neue Datenstruktur, die sich bei der Programmpflege durch Fehlerbeseitigung oder Produktverbesserung ergeben hat. Übernahme von Daten aus Alt- oder Fremdsystemen. Wiederherstellen fehlerhafter Datenbestände, auch wenn sich nachträglich herausstellt, dass eine Wiederherstellung nicht möglich ist. Installation der gelieferten Software-Programme (auch außerhalb der Betriebsräume des Auftraggebers). Das Entgelt richtet sich nach Ziffer 8.
5. Durchführung der Pflegeleistungen
Dem Auftraggeber wird vom Softwarehersteller eine neue Programmversion zur Verfügung gestellt (in der Regel einmal pro Jahr). Die folgende Pflegeleistung bezieht sich jeweils nur auf die letzte Programmfassung. Als vereinbarte Zeit der Pflege- und Betreuungsleistungen gilt unsere Geschäftszeit (Montag-Donnerstag 8.00-16.00 Uhr, Freitag 8.00-15.00 Uhr) sowie nach entsprechender Vereinbarung auch außerhalb der Geschäftszeiten. Wenn wir Termine oder vereinbarte Zeiten nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen uns nicht vertretbaren Umständen nicht einhalten können, so gilt eine angemessene Fristverlängerungszeit als vereinbart.
6. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns Programmmängel unverzüglich zu melden und zur Bedienung des Programms berufsfachlich in der Programmanwendung geschultes Personal einzusetzen. Wenn sich bei der fernmündlichen Beratung herausstellt, dass eine Nachschulung der Mitarbeiter erforderlich ist, werden wir dies dem Auftraggeber mitteilen.
7. Vergütung
Das jährlich an uns zu entrichtende Entgelt wird in dem vom Auftraggeber unterzeichneten Vertrag festgelegt. Ändert sich der Lebensunterhalt für einen 4-Personen-Haushalt in der BRD um mindestens 10 % seit Vertragsschluss, so ist jeweils über eine angemessene Erhöhung des Entgeltes für die folgenden Jahre zwischen den Parteien zu verhandeln und diese herbeizuführen. Das Entgelt ist bis zum 15.01. jeden Kalenderjahres unter Abschluss von Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechten fällig. Für die Zeit bis zum Beginn des ersten vollen Kalenderjahres wird es zeitanteilig mit Vertragsabschluss berechnet. Unser Anspruch auf das jährliche Entgelt besteht unabhängig davon, ob die von uns nach diesem Vertrag angebotene Pflege- und Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden, d.h. es gibt keinen auch – auch nicht teilweise Rückzahlungsanspruch, wenn nicht oder nur in geringem Maße unsere Leistungen in Anspruch genommen werden.
8. Zusatzgelt
Der Stundenaufwand berechnet sich zuzüglich Fahrkosten (km, An- und Abreisezeit) zu unserem jeweils gültigen Vergütungssatz. Die jeweiligen Vergütungen und Preise verstehen sich in Euro netto ohne Mehrwertsteuer.
9. Gewährleistung
Wir verpflichten uns:
10. Haftung und Schadensersatz
Sofern nicht unsere Betriebshaftpflichtversicherung eingreift und nicht wesentliche Vertragspflichten (sogenannte Kardinalspflichten) betroffen sind, haften wir nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges. Verhaften unserer gesetzlichen Vertreter der leitenden Angestellten und für die vorsätzliche und grob fahrlässige Verletzung von Hauptpflichten durch andere Mitarbeiter. Ausgeschlossen von der Haftung ist die Richtigkeit der Beitragssätze der Krankenkassen.
11. Datensicherung durch den Kunden
Der Lizenznehmer verpflichtet sich zur Datensicherung. Auskünfte zu allen fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden. Für Schäden die durch eine ordnungsgemäße Datensicherung vermieden worden wäre, ist unsere Haftung ausgeschlossen.
12. Vertragsdauer
Das Vertragsverhältnis läuft erstmalig von dem im Vertrag angegebenen Beginn bis zum Ende des darauffolgenden Kalenderjahres. Es verlängert sich um ein Jahr, wenn es nicht drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis kann von jeder Partei fristlos gekündigt werden, wenn ein Vertragsteil schuldhaft in solchem Maße seine Verpflichtung verletzt, dass dem anderen Teil die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Im Falle der berechtigten fristlosen Kündigung durch den Auftraggeber ist die Bereits geleistete Wartungsgebühr jahresanteilig zurückzuzahlen.
13. Sonstiges
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
14. Erfüllungsort
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.